AGB Schiesskino Lüchow-Dannenberg e.V
Das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Besucher und die Sicherheit auf dem Schiesstand Heidberg und im Schiesskino
haben höchste Priorität. Der Konsum von Alkohol und Drogen oder deren Einfluss während des Aufenthaltes auf dem Schiessstandgelände ist strikt untersagt.
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V im folgenden JLD genannt- mit ihrem Vertragspartner –im folgenden „Kunde“ genannt-.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des ST-2 Simulators von MARKSMAN TRAINING SYSTEMS AB Sweden für das Training mit Flinte und Büchse in den Räumlichkeiten von JLD. Dem Kunden wird während der Zeit der gebuchten Nutzung ein Betreuer für die Anlage zur Verfügung gestellt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich der Nutzung des ST-2, kostenpflichtige Trainerstunden bei JLD zu buchen.
Dem Kunden steht frei vom JLD angebotenes Schieß- und Jagdzubehör käuflich zu erwerben.
Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag kommt zustande mit der Buchung per Telefon, Post, Fax oder Email und endet nach der vereinbarten Nutzung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Das Nutzungsentgeld bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Sollte die Buchung weniger als 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung storniert werden, können die Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden. JLD ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht.
Gebuchte und stornierte Drittleistungen werden vom JLD nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt und bei Stornierung eine zusätzliche Aufwandspauschale von 80 EUR erhoben.
Sämtliche Zahlungen sind sofort vor Beginn der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht JLD ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
JLD übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden von JLD oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt JLD von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter 7„Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen.
JLD übernimmt keine Haftung für Schusswaffen inklusive der Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich JLD vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dannenberg.
Verhaltenspflichten des Kunden
Das Mitbringen von Munition in die Räumlichkeiten von JLD ist verboten. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Pufferpatronen. Diese sind vor erstmaliger Benutzung dem JLD Mitarbeiter vorzuzeigen.
Den Anweisungen der JLD Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im JLD keinen Umgang mit Waffen haben.
Bei Ankunft in den Räumlichkeiten von JLD sind Waffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Kammern zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem JLD Mitarbeiter vorzuzeigen.
Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation ist verboten.
Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Waffen selbst. Leihwaffen von JLD sind von dieser Regelung ausgenommen.
Offenes Feuer und Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten von JLD verboten.
Alkoholkonsum vor und während der Nutzung des ST-2 Trainingssystems ist verboten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht
zuwider läuft.
Lüchow, der 20.11.2024
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V. Dünsche 62 29494 Trebel
Vertretungsberechtigter Vorstand: H. Neumann, M. Rösch, S. Petersen, W. Nemetschek
Registergericht: Amtsgericht Dannenberg
Registernummer: VR 670
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV: Vorsitzender Helmut Neumann
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